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Fördermöglichkeit

Bildungsgutschein

Die Finanzierung für die Weiterbildung zum Triebfahrzeugführer kann individuell, z.B. durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. 

Dies ist möglich durch Institutionen wie dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften, oder dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD).

Auch eine Eigenfinanzierung ist möglich.

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Mittels eines Bildungsgutscheins können folgende Kosten durch den Kostenträger abgedeckt werden:

Kursgebühren

Der Bildungsgutschein deckt in erster Linie die Kosten für die eigentliche Weiterbildung oder Umschulung ab.

Reisekosten

Die Fahrtkosten zu und von der Bildungsstätte können auf Antrag übernommen werden.

Unterkunft und Verpflegung

Falls die Weiterbildung an einem anderen Ort stattfindet, können Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden. Die Höhe dieser Kosten ist gedeckt und beim jeweiligen Kostenträger zu erfragen. Diese Kosten können nur auf Antrag und nach Prüfung des individuellen Bedarfs übernommen werden.

Kinderbetreuungskosten

Wenn Sie Kinder haben, können die Kosten für deren Betreuung während der Weiterbildung auf Antrag übernommen werden.

Prüfungsgebühren

Kosten für Prüfungen, die im Rahmen der Weiterbildung abfallen, können ebenfalls erstattet werden, wenn diese nicht bereits in den Kursgebühren enthalten sind.

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